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   OLG Hamburg, 30.11.2023 - 13 W 56/23   

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https://dejure.org/2023,44787
OLG Hamburg, 30.11.2023 - 13 W 56/23 (https://dejure.org/2023,44787)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.2023 - 13 W 56/23 (https://dejure.org/2023,44787)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 2023 - 13 W 56/23 (https://dejure.org/2023,44787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 12 WoEigG, § 29 GBO, § 47 GBO

  • meinmietrecht.de

    Einbringung von Wohneinheiten durch GbR in WEG - Keine Verwalterzustimmung nötig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Alle Wohneinheiten werden in eine GbR eingebracht: Keine Verwalterzustimmung nötig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2023 - 13 W 56/23
    Deshalb ist ein Grundstück, als dessen Eigentümer mehrere natürliche Personen mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" eingetragen sind, auch nicht (gesamthänderisch gebundenes) Eigentum dieser natürlichen Personen, sondern Eigentum der GbR (BGH, Beschluss v. 4.12.2008, V ZB 74/08, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 214/11

    Grundbuchverfahren: Zustimmungserfordernis bei gleichzeitiger Wohnungsveräußerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2023 - 13 W 56/23
    Der Schutzzweck des Zustimmungserfordernisses ist daher nicht tangiert und das Grundbuchamt hätte die Eintragung der neuen Eigentümerin in das Grundbuch nicht von der Beibringung der Verwalterzustimmung abhängig machen dürfen (vgl. Saarländisches OLG, Beschluss v. 7.11.2011, NZM 2012, 390, Rnrn. 9, 10).
  • OLG Hamm, 28.08.2006 - 15 W 15/06

    Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2023 - 13 W 56/23
    Der Zweck der durch § 12 WEG eröffneten Gestaltungsmöglichkeit besteht nach allgemeiner Auffassung darin, die Gemeinschaft vor dem Eindringen wirtschaftlich oder persönlich ungeeigneter Erwerber oder der Erweiterung des Sondereigentums derartiger Miteigentümer zu schützen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 28.8.2006, 15 W 15/06, FGPrax 07, 10, m.w.N.).
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